Nach den Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 192/2006 über die Mediation und die Organisation des Berufs des Mediators durch das Gesetz 115/2012 und aufgrund der Notverordnung der Regierung 90/2012 und angesichts der Tatsache, dass das Inkrafttreten der neuen Zivilprozessordnung bis zum 1. Februar 2013 verlängert wurde,
* sind die Streitparteien, natürliche oder juristische Personen, verpflichtet, an der Informationsveranstaltung über die Vorteile der Mediation teilzunehmen, gegebenenfalls auch nach Einleitung eines Verfahrens vor den zuständigen Gerichten, um Konflikte in Zivil-, Familien-, Straf- und anderen Angelegenheiten unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auf diese Weise zu lösen.
* weist das Gericht die Klage als unzulässig ab, wenn der Kläger seiner Verpflichtung zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung über die Mediation vor der Klage oder nach der Einleitung des Verfahrens innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist nicht nachgekommen ist.