Insolvenz

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Benachrichtigung der Kreditoren, Herstellung der Forderungstabellen, Formulierung der Appelle zu den Forderungsaussagen.
Einberufung und Leitung der Sitzungen der Kreditoren, Aktionäre oder Assoziierten oder der Mitglieder der juristischen Person des Schuldners.
Das Verkaufen von Gütern aus dem Vermögen des Schuldners.
Bedingungen die vom Gesetz Nr. 85/2006 vorgesehen sind, mit den späteren Änderungen und Ergänzungen.
Die Leitung, integral oder nur teilweise, der Aktivität des Schuldners, dann wenn das Gesetz oder der Richter diese Aufgabe dem Insolvenzverwalter gibt.
Durchführen von Transaktionen, Schuldentilgung, Garantentilgung, Aufgeben der realen Garantien.
Verteilung der Summen die aus der Liquidation folgten.
Unterzeichnung der Liquidationsbilanz.
Das Einführen von Handlungen für die Stornierung der betrügerischen Verträge die vom Schuldner auf Kosten der Kreditoren unterschrieben wurden, so wie die Stornierung der Transfers mit patrimonialem Charakter.
Die Vorbereitung und Vortragung der periodischen Berichte in der Insolvenzprozedur.
Vorbereitung von Expertisen betreffend den Aktivitäten die in der Insolvenzprozedur beinhaltet sind.
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